Besonders schützenswerte Daten werden durch Verschlüsselung und Pseudonymisierung geschützt
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Weitergabekontrolle
Jede Datenübertragung über öffentliche Netze erfolgt verschlüsselt (beim Datenversand an Krankenkassen insbesondere gemäß der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes)
Eingabekontrolle
Protokollierung aller DV-Aktivitäten auf Vorgangsebene
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Verfügbarkeitskontrolle
Hochverfügbarkeit: alle Daten liegen lückenlos redundant an verschiedenen Orten (real-time Backup).
Datenannahme rund um die Uhr (365d/24h) durch mehrere redundante Annahme-Server an unabhängigen Internet-Backbones mit automatischem Fall-Back.
Mehrere Backup-Verfahren, Spiegeln von Festplatten, (RAID-Verfahren), alle relevanten Datenbanken liegen real-time gespiegelt an verschiedenen Orten.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und zusätzliche 72-Stunden-Batteriepufferung der Server-Festplatten.