a) Die HebRech GmbH & Co. KG, Pforzheimer Straße 15, 76227 Karlsruhe, erbringt ihre Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) an Hebammen, Hebammenpraxen und Entbindungspfleger (nachfolgend „Hebammen“). Die AGB ergänzen dabei die Regelungen des auf die jeweilige Leistung bezogenen Bestellformulars.
b) Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere
a) Die im Rahmen bestimmter Leistungen überlassene Software ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte an der Software stehen im Verhältnis zur Hebamme ausschließlich der HebRech GmbH & Co. KG zu. Soweit die Rechte an der Software Dritten zustehen, hat die HebRech GmbH & Co. KG die Befugnis, der Hebamme die nach diesem Vertrag vereinbarten Rechte einzuräumen. Die Hebamme erhält einfache Nutzungsrechte am Objektcode, welcher zum Betrieb der Software nötig ist, nicht aber am Quellcode.
b) Die Software ist erst nach Eingabe eines Lizenzcodes voll funktionsfähig. Diesen Lizenzcode erhält die Hebamme zusammen mit ihrer Rechnung. Der Lizenzcode verknüpft die Software mit dem Namen der Hebamme oder ihrer Praxis. Dieser Name wird in die Software eingetragen und findet sich auch auf allen Ausdrucken sowie in den gespeicherten oder übertragenen Datensätzen wieder.
c) Eine Namensänderung der Hebamme (z.B. durch Heirat), erfordert einen neuen Lizenzcode. Dieser wird von der HebRech GmbH & Co. KG kostenfrei ausgestellt, sofern mit der Hebamme ein aktives Vertragsverhältnis besteht (Software-Wartung, Miete) oder seit der Auslieferung im Fall des Kaufes nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind. Danach behält sich die HebRech GmbH & Co.KG vor, einen neuen Lizenzcode nur gegen einen angemessenen Aufwendungsersatz auszustellen.
d) Für die Software dakota.le gelten vorrangig folgende Bedingungen: Der Hebamme wird eine Einzelbenutzerlizenz eingeräumt, welche ein einfaches Nutzungsrecht umfasst. Dieses Recht besteht darin, die Software in Verbindung mit einem auf eine bestimmte Betriebsnummer, ein bestimmtes Institutionskennzeichen oder ein entsprechendes Identifizierungsmerkmal ausgestellten Zertifikat zu nutzen. Die Nutzung derselben Programmkopie in Verbindung mit einem Zertifikat, das auf ein weiteres Identifizierungsmerkmal ausgestellt wurde, ist nicht zulässig. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung des Urheberrechts durch die Hebamme ist nicht gestattet. Mit Ausnahme einer gesetzlich zwingend erlaubten Sicherungskopie darf die Hebamme keine eigenen Vervielfältigungen vornehmen.
a) Serviceleistungen der HebRech GmbH & Co. KG sind an Arbeitstagen von 9 bis 17 Uhr verfügbar. Zu den Serviceleistungen zählen insbesondere die Hotline, aber auch nicht planbare Wartungsarbeiten. Arbeitstage sind Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Standort Karlsruhe sowie dem 24. und 31.12.
b) Die HebRech GmbH & Co. KG ist im Fall von Mängeln der gelieferten Software zur Nacherfüllung durch Updates berechtigt, die in aller Regel online zur Verfügung gestellt werden.
c) Bei mietvertraglichen Leistungen (HebRech Software Mietvertrag, Online-Datensicherung, kostenfreie Schnupper- und Examenslizenz) wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen.
d) Elektronische Datenverarbeitung, insbesondere über das Internet, kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht immer fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar sein. Die HebRech GmbH & Co. KG kann daher insbesondere nicht für die ständige Verfügbarkeit ihrer Online-Dienste (wie Online Datensicherung, Daten-VersandService oder Express-ZahlungsService) verantwortlich gemacht werden, sofern Unterbrechungen ihren Grund in der nicht von der HebRech GmbH & Co. KG betriebenen Netzinfrastruktur haben oder in angemessenen Wartungsarbeiten der HebRech GmbH & Co. KG. Planbare Wartungsarbeiten wird die HebRech GmbH & Co. KG über ihre Website ankündigen; nicht-planbare Wartungsarbeiten werden auf das notwendige Maß beschränkt. Sollen Abrechnungsdaten bis Ende eines Jahres beim Kostenträger eingegangen sein (z.B. wegen Verjährung), müssen diese beim Daten-VersandService spätestens bis 22.12. des Jahres bei der HebRech GmbH & Co. KG eingehen, beim Express-ZahlungsService spätestens am 15.12.
e) Die HebRech GmbH & Co. KG haftet auf Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht, welche für den Vertrag so wesentlich ist, dass durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Die Haftung ist beschränkt auf den typischen Schaden, mit dessen Entstehung die HebRech GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Beschränkung der Haftung nach den vorstehenden beiden Sätzen gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
f) Die Haftung bei Gewährung einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
a) Die HebRech GmbH & Co. KG hat das Recht, von der Hebamme Vorauskasse zu verlangen.
b) Erteilt die Hebamme ein Lastschriftmandat und wird dieses von der HebRech GmbH & Co. KG akzeptiert, entstehen für nicht durchführbare Lastschriften Bankgebühren, welche der Hebamme weiter belastet werden, sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 7,50 Euro.
c) Bei Zahlungsverzug der Hebamme wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
a) Zu den Laufzeitverträgen zählen alle Verträge, die nicht mit einer einmaligen Leistung (Lieferung, Herunterladen, Seminar) erfüllt sind. Zu den Laufzeitverträgen gehören damit insbesondere der HebRech Software Mietvertrag, das Wartungs-Abo (Software-Wartung, Daten-VersandService, Express-ZahlungsService und Wartung von dakota.le), sowie Vereinbarungen zu Schnupper- und Examenslizenzen.
b) Die HebRech GmbH & Co. KG behält sich vor, diese AGB nach folgendem Verfahren zu ändern: Die Hebamme wird auf die Änderung mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform (per Post, Fax, E-Mail oder deutlichem Hinweis in einem Update) hingewiesen. Der Text der geänderten AGB kann von der HebRech GmbH & Co. KG über die Mitteilung eines Links bekannt gegeben werden, unter dem der Text im Internet abrufbar ist. Ist die Hebamme mit der AGB-Änderung nicht einverstanden, kann sie die vertraglichen Leistungen zum Außerkrafttreten der alten AGB abbestellen, beim Mietvertrag mit einer Frist von 10 Tagen, beim Wartungs-Abo mit einer Frist von einem Monat. Die Hebamme wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
c) Die HebRech GmbH & Co. KG behält sich zudem eine Erhöhung der Preise und Gebühren zum Ausgleich gestiegener Kosten vor. Der Hebamme wird eine entsprechende Erhöhung mindestens zwei Monate vor Beginn der Abrechnungsperiode, ab welcher die erhöhten Preise gelten, in Textform mitgeteilt. Die Hebamme kann die vertraglichen Leistungen dann zum Ende der vorhergehenden Abrechnungsperiode abbestellen, beim Mietvertrag mit einer Frist von 10 Tagen, beim Wartungs-Abo mit einer Frist von einem Monat. Die Abrechnungsperiode ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellformular (Für das Wartungs-Abo ist die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr, für den Mietvertrag der Kalendermonat).
a) Abweichungen von diesen AGB oder den Bestellformularen sowie deren Ergänzung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Eine Ausnahme gilt für die AGB- und Preisänderung nach Punkt 5; diese Änderungen können durch die HebRech GmbH & Co. KG auch elektronisch durchgeführt werden.
b) Sonstige rechtsverbindliche Korrespondenz der HebRech GmbH & Co. KG oder der Hebamme hat in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Die HebRech GmbH & Co. KG kann von der Hebamme im Einzelfall eine schriftliche Bestätigung verlangen.
c) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Karlsruhe. Die HebRech GmbH & Co. KG ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz der Hebamme oder bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
Stand April 2015