HebRech MahnService

Das kennen viele freiberufliche Hebammen aus eigener Erfahrung: Eine privatversicherte Kundin zahlt gar nicht – oder nur einen Teil der in Rechnung gestellten Leistung. Was tun? Mit Ihrer Abrechnungs-Software von HebRech können Sie selbst Mahnungen ausdrucken. Aber auch die werden leider manchmal ignoriert. Für solche Fälle haben wir den HebRech MahnService eingerichtet.

Der MahnService gibt Ihnen die Rückendeckung des erfahrenen Vertragsanwaltes Matthias Diefenbacher, der sich persönlich um das Eintreiben Ihrer offenen Forderungen kümmert. Die notwendigen Formulare können Sie in HebRech PRO ausdrucken. Um alles Weitere kümmert sich der Anwalt. Einfach, komfortabel und preiswert.

Ihre Vorteile

  • Einfache Handhabung: Wenn Ihre eigenen Mahnungen nicht zum Erfolg führen, können Sie mit wenigen Mausklicks den HebRech MahnService beauftragen.
     
  • Professionelle Unterstützung: Unser Vertragsanwalt kümmert sich um das Einfordern Ihrer Außenstände.
     
  • Geringe Kosten: Die Aufwandspauschale für den MahnService beträgt nur
    35 Euro pro Fall.

Preise

HebRech MahnService                     Aufwandspauschale 35,– EUR inkl. USt/Fall

Bei weiteren gerichtlichen Schritten wird die Mahnpauschale auf die entstehenden Gebühren angerechnet.

Wir sind für Sie da

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Ablauf des Mahnverfahrens

  • Sie schreiben Ihre Privatrechnung mit HebRech. Wenn diese nicht bezahlt wird, erstellen Sie im Abstand von etwa 10 Tagen zwei Mahnungen. Wir empfehlen, die zweite Mahnung per Einwurfeinschreiben zu versenden.
    Bei der Kassenrechnung mahnen sie zum ersten Mal nach 21 Tagen (ggfs plus 3-5 Tage Wartezeit für Bank- und Postlaufzeiten). Die zweite Mahnung (nach 10 Tagen) empfehlen wir per Einwurfeinschreiben zu versenden.
  • Erfolgt daraufhin immer noch keine Zahlung, werden Sie anstelle einer dritten Mahnung gefragt, ob Sie den HebRech MahnService in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall wird ein Formular ausgedruckt, das Sie unserem Vertragsanwalt zusenden. Dieser wird Ihrem Zahlungsanspruch mit einem Mahnschreiben Nachdruck verleihen. Für diesen Service zahlen Sie als Kundin nur 35,- Euro als Mahnaufwandspauschale. Die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren werden im Erfolgsfall der Schuldnerin berechnet und an Sie zurückerstattet. 
  • Ist auch das anwaltliche Mahnschreiben erfolglos, sind die Voraussetzungen für gerichtliche Schritte gegeben. Der Anwalt wird Sie kontaktieren und die weiteren Möglichkeiten mit Ihnen besprechen. Er wird Ihnen die notwendigen Formulare zusenden und Ihnen im Vorfeld die gesetzlichen Gebühren nennen, die bei Nichterfolg anfallen. Die bereits bezahlte Mahnaufwandspauschale wird auf diese Gebühren angerechnet.
  • Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.